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Familien(t)raum im Zechenhaus – mit großem Garten und Garage!

Dieses charmante Zechenhaus aus dem Jahr ca. 1905 erzählt Geschichten aus vergangenen Zeiten. Und es wartet nun darauf, neues Leben einziehen zu lassen. Machen Sie es sich auf rd. 72 m² Wohnfläche gemütlich und genießen Sie Ihre freie Zeit im Garten. Insgesamt stehen Ihnen rd. 316 m² Grundstück zur Verfügung. Im Inneren erwarten Sie 4 Zimmer. Vom Flur im Erdgeschoss sind das modernisierte Tageslichtbad mit Dusche und Wanne sowie der Wohn- und Kochbereich zugänglich. Die Küche und das Wohnzimmer sind offen gehalten und versprühen mit dem Dielenboden Wärme und Wohnlichkeit. Auf der ersten Hälfte der oberen Wohnetage befindet sich ein weiteres Zimmer. Das Dachgeschoss bietet gleich zwei zusätzliche Räume. Ideal als Kinder- oder Arbeitszimmer. Und das Beste: Ersparen Sie sich die Renovierungskosten. Der Eigentümer hat bereits in allen Räumen die Wände mit einem hellen Farbanstrich versehen lassen. Praktisch gedacht: Die Gasheizung sorgt für angenehme Wärme in der kalten Jahreszeit. Laminatböden in den oberen Etagen sind pflegeleicht und modern. Hinter dem Haus befindet sich die massiv gebaute Garage – mit praktischem, angebautem Nebenraum. Ein separates WC befindet sich ebenfalls im Außenbereich. Und direkt dahinter beginnt Ihr Garten. Genießen Sie hier das Familienglück im Grünen. Fazit: Ein Haus, das mehr ist als nur vier Wände. Ein Ort, an dem Erinnerungen entstehen. Ein Zuhause für alle, die Altes schätzen und Neues gestalten wollen. Sie möchten die vollständige Adresse erfahren? Sie möchten Ihre eigenen Ideen und Eindrücke zu diesem Haus sammeln? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie ganz einfach: Füllen Sie kurzerhand das Kontaktformular dieses Immobilienportals vollständig aus. Im Anschluss erhalten Sie eine Mail mit weiteren Informationen. Seien Sie neugierig!

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    Energiepreisbremse: Verlängerung bis April 2024

    Trotz sinkender Strom- und Gaspreise hat das Kabinett eine Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Statt am Ende des Jahres auszulaufen, sollen die Preisbremsen nun bis Ostern 2024 verlängert werden. Zugleich soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Gas und Fernwärme zum Jahresanfang wegfallen.

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    KfW-Förderung: „Wohneigentum für Familien“ wird angepasst

    Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbessert die KfW die Förderbedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“. Schon ab dem 16. Oktober werden die Einkommensgrenze und die Kredithöchstbeträge deutlich erhöht.

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    BGH: Mieter darf Einzimmerwohnung untervermieten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Mieter von Einzimmerwohnungen das Recht auf Untervermietung haben, sofern sie den Gewahrsam an ihrem Wohnraum nicht vollständig aufgeben.