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Moderater Preisanstieg: Wohnimmobilien 0,8 Prozent teurer
Der deutsche Immobilienmarkt war auch im 2. Quartal 2025 von moderaten Preissteigerungen geprägt, berichtet das Immobilienportal immowelt. Die Angebotspreise von Wohnimmobilien im Bestand legten zwischen April und Juni deutschlandweit um durchschnittlich 0,8 Prozent zu und damit etwas langsamer als im 1. Quartal (+1,2 Prozent). Eigentumswohnungen verteuerten sich um 1,1 Prozent auf 3.193 Euro pro Quadratmeter, Einfamilienhäuser um 0,3 Prozent auf 2.780 Euro. Trotz der jüngsten Anstiege befinden sich die aktuellen Angebotspreise von Wohnimmobilien immer noch um durchschnittlich 6,7 Prozent unter dem Allzeithoch vom Juni 2022. Das geht aus der neuen Ausgabe des immowelt Preiskompass für das 2. Quartal 2025 hervor. Darin wurde analysiert, wie sich die Angebotspreise von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in Deutschland und den 15 größten deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern verändert haben.
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Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.
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Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen
Wie der der Energiedienstleister Ista mitteilt, muss für das Jahr 2023 fast jeder Zweite (46 Prozent) nachzahlen, weil die tatsächlichen Heizkosten für das Jahr 2023 höher ausfielen als die dafür geleisteten Vorauszahlungen, während 43 Prozent eine Rückzahlung erhalten. Allerdings haben laut Umfrage 47 Prozent der Mieter bisher noch gar keine Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten. Die Zahlen entnimmt Ista einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov.
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Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.