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Mehrfamilienhaus in Essen-Altenessen: 4 Einheiten | ca. 225 m² | frei werdend | großes Grundstück

Dieses gepflegte 4-Familienhaus befindet sich in ruhiger Wohnlage von Altenessen-Nord. Das im Jahr 1938 errichtete Gebäude bietet eine Gesamtwohnfläche von ca. 225 m², verteilt auf vier Wohneinheiten mit insgesamt 11 Zimmern. Das Grundstück umfasst ca. 492 m². Die Wohnung im Erdgeschoss verfügt über ca. 94 m² Wohnfläche. Der von der Küche aus zugängliche Wintergarten mit einer Fläche von ca. 24 m² ergänzt den Wohnkomfort und ermöglicht einen angenehmen Blick und Zugang in den Garten. Im 1. Obergeschoss befinden sich zwei 2,5-Raum-Wohnungen mit jeweils ca. 43 m². Die Dachgeschosswohnung wurde im Jahr 1980 um ein Badezimmer ergänzt und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 45 m² sowie einen zusätzlichen Raum, der als Nutzfläche ausgewiesen und von der Wohnung aus zugänglich ist. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Modernisierungen durchgeführt, die zum guten Gesamtzustand des Hauses beitragen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören unter anderem: • Außendämmung der Fassade • Erneuerung der Fenster • Elektrische Rollläden im Erdgeschoss • Erneuerung der Elektro-/Wasserleitungen • Modernisierung der Bäder • Neue Haustür und Vordach (2018) • Errichtung eines Wintergartens mit ca. 24 m² Fläche und elektrischer Markise (2018) • Bau eines großzügigen Carports mit ca. 43 m² Fläche (2018) • Klimaanlage in der Erdgeschosswohnung Die Beheizung erfolgt über eine moderne Fernwärmeversorgung. Ein besonderer Vorteil: Das Haus wird nach dem Verkauf vollständig freigezogen und bietet damit sowohl Kapitalanlegern als auch Eigennutzern flexible Nutzungsmöglichkeiten.

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    Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?

    Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte besser zu schützen, sind im Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen und bietet für das Bauen im Bestand einen praxisnahen Leitfaden an.

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    Einbruchschutz: Das können Eigentümer und Mieter tun

    Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist ein zentrales Anliegen von Immobilieneigentümern und Mietern. Nach Angaben des Immobilienverband Deutschland IVD erleichtert die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Immobilieneigentümern die Umsetzung baulicher Maßnahmen zum Einbruchschutz. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung genügt, um Maßnahmen wie sichere Eingangstüren oder Fenstergitter zu beschließen.

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    Techem-Umfrage: Vermietende zufrieden mit Smart Metering

    Die Mehrheit der privat Vermietenden (86 %) und Geschäftskunden, also gewerblich Vermietenden oder Verwaltenden (94 %), ist davon überzeugt, dass  mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) die Einführung von Smart Metern in Deutschland beschleunigt und die Technologie einen großen Einfluss auf die Immobilienwirtschaft haben wird (57 % bzw. 83 %). Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Umfrage des Energiedienstleisters Techem.