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Gemütliches Wohnen unter dem Dach – modernisiert und zum Wohlfühlen in OB-Buschhausen

Diese charmante 3,5-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit ca. 70 m² Wohnfläche befindet sich in einem gepflegten und ruhigen Sechsfamilienhaus. Die gelungene Raumaufteilung machen sie zu einem idealen Zuhause für alle, die ein ruhiges Wohnumfeld schätzen. Vom zentralen Flur aus erreichen Sie sämtliche Räume. Die Wohnung bietet ein großzügiges Wohnzimmer, ein gemütliches Schlafzimmer sowie ein weiteres Zimmer, das sich ideal als Arbeits- oder Gästezimmer eignet. Ergänzt wird das Raumangebot durch eine separate Küche und ein helles Tageslichtbad. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, Waschbecken, WC sowie einem Anschluss für die Waschmaschine ausgestattet und überzeugt durch seine zeitlose Gestaltung mit hellen Wandfliesen und modernen anthrazitfarbenen Bodenfliesen. Die Wohnung wurde vor rund drei Jahren umfassend modernisiert. In den Wohnräumen sorgt ein pflegeleichter Laminatboden für eine warme Wohnatmosphäre. Flur, Küche und Bad sind mit hellen Bodenfliesen ausgestattet und unterstreichen den gepflegten Gesamteindruck. Beheizt wird die Wohnung über Fernwärme. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Ein eigener, abschließbarer Kellerraum sowie ein gemeinschaftlicher Trockenraum stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung und ergänzen dieses attraktive Wohnungsangebot. Unser Fazit: Eine gepflegte und einladende Dachgeschosswohnung mit durchdachtem Grundriss – ideal für ein bis zwei Personen mit eigenem Einkommen, die Wert auf ein ruhiges Wohnumfeld und ein angenehmes Zuhause legen.

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    Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?

    Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte besser zu schützen, sind im Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen und bietet für das Bauen im Bestand einen praxisnahen Leitfaden an.

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    Einbruchschutz: Das können Eigentümer und Mieter tun

    Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist ein zentrales Anliegen von Immobilieneigentümern und Mietern. Nach Angaben des Immobilienverband Deutschland IVD erleichtert die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Immobilieneigentümern die Umsetzung baulicher Maßnahmen zum Einbruchschutz. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung genügt, um Maßnahmen wie sichere Eingangstüren oder Fenstergitter zu beschließen.

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    Techem-Umfrage: Vermietende zufrieden mit Smart Metering

    Die Mehrheit der privat Vermietenden (86 %) und Geschäftskunden, also gewerblich Vermietenden oder Verwaltenden (94 %), ist davon überzeugt, dass  mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) die Einführung von Smart Metern in Deutschland beschleunigt und die Technologie einen großen Einfluss auf die Immobilienwirtschaft haben wird (57 % bzw. 83 %). Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Umfrage des Energiedienstleisters Techem.