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Immo-News

Gemütliche 3,5-Raum-Dachgeschosswohnung in OB-Buschhausen

Es erwartet Sie eine gemütliche, gut geschnittene 3,5-Zimmer Wohnung mit ca. 70 m² Wohnfläche in einem gepflegten und ruhigen Sechsfamilienhaus. Alle Räume sind vom Flur aus zugänglich. Ihre neue Wohnung verfügt über einen geräumigen Wohnraum, ein Schlafzimmer, ein Gäste- bzw. Arbeitszimmer, eine Küche und ein helles Badezimmer. Das Tageslichtbad ist mit Badewanne, Waschbecken und WC sowie Waschmaschinenanschluss ausgestattet. Die Wohnung wurde vor einiger Zeit umfassend modernisiert. Die Wohnräume sind mit Laminat ausgelegt. Das moderne Badezimmer ist mit Fliesen ausgestattet und erstrahlt in hellem Weiß. Beheizt werden die Räume über Fernwärme. Warmes Wasser liefert ein Durchlauferhitzer. Ein Trockenraum sowie ein abschließbarer Kellerraum sind vorhanden und runden dieses attraktive Angebot ab.

  • News

    Steigende Kosten bei Fernwärme: Wer ist betroffen?

    Die Heizkosten werden laut dem aktuellen Heizspiegel 2024 auch in diesem Jahr weiter sinken – mit Ausnahme von Fernwärme, wo ein deutlicher Kostenanstieg erwartet wird. Doch wie viele Wohnungen sind von diesen steigenden Fernwärmekosten betroffen? Eine GeoMap-Analyse hat 1,5 Millionen Wohnungsangebote in den zehn größten deutschen Städten zwischen 2021 und dem dritten Quartal 2024.  untersucht.

  • News

    Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse

    Die Energiebilanz einer Immobilie spielt für immer mehr Käufer eine entscheidende Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage von Immowelt achten 9 von 10 Kaufinteressenten (91 Prozent), die in den nächsten 12 Monaten eine Immobilie erwerben möchten, gezielt auf die Energieeffizienz eines Objekts. In 35 Prozent der geplanten Immobilienkäufe ist eine schlechte Energiebilanz sogar ein K.-o.-Kriterium: Interessenten wollen nur Immobilien besichtigen, die energetisch bereits auf einem guten Niveau sind.

  • News

    BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

    Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.