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Familien(t)raum im Zechenhaus mit großem Garten und Garage!
Dieses charmante Zechenhaus aus dem Jahr ca. 1905 erzählt Geschichten aus vergangenen Zeiten. Und es wartet nun darauf, neues Leben einziehen zu lassen. Machen Sie es sich auf rd. 72 m² Wohnfläche gemütlich und genießen Sie Ihre freie Zeit im Garten. Insgesamt stehen Ihnen rd. 316 m² Grundstück zur Verfügung. Im Inneren erwarten Sie 4 Zimmer. Vom Flur im Erdgeschoss sind das modernisierte Tageslichtbad mit Dusche und Wanne sowie der Wohn- und Kochbereich zugänglich. Die Küche und das Wohnzimmer sind offen gehalten und versprühen mit dem Dielenboden Wärme und Wohnlichkeit. Auf der ersten Hälfte der oberen Wohnetage befindet sich ein weiteres Zimmer. Das Dachgeschoss bietet gleich zwei zusätzliche Räume. Ideal als Kinder- oder Arbeitszimmer. Und das Beste: Ersparen Sie sich die Renovierungskosten. Der Eigentümer hat bereits in allen Räumen die Wände mit einem hellen Farbanstrich versehen lassen. Praktisch gedacht: Die Gasheizung sorgt für angenehme Wärme in der kalten Jahreszeit. Laminatböden in den oberen Etagen sind pflegeleicht und modern. Hinter dem Haus befindet sich die massiv gebaute Garage mit praktischem, angebautem Nebenraum. Ein separates WC befindet sich ebenfalls im Außenbereich. Und direkt dahinter beginnt Ihr Garten. Genießen Sie hier das Familienglück im Grünen. Fazit: Ein Haus, das mehr ist als nur vier Wände. Ein Ort, an dem Erinnerungen entstehen. Ein Zuhause für alle, die Altes schätzen und Neues gestalten wollen. Sie möchten die vollständige Adresse erfahren? Sie möchten Ihre eigenen Ideen und Eindrücke zu diesem Haus sammeln? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie ganz einfach: Füllen Sie kurzerhand das Kontaktformular dieses Immobilienportals vollständig aus. Im Anschluss erhalten Sie eine Mail mit weiteren Informationen. Seien Sie neugierig!
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Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt hat Folgen für Mieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die gerade erst beschlossene Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen kommt nun doch nicht: Die Preisbremsen laufen nur noch bis Ende des Jahres. Zudem wurden Förderprogramme der KfW-Bank gestoppt, die den Bereich Wohnen und Bauen betreffen.
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Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein
Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer gilt eine Sonderregelung.
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Herbststürme: richtig vorbeugen und handeln
Die ersten Herbststürme ziehen durchs Land: die meisten davon sind harmlos und hinterlassen keine großen Schäden. Doch wie können Mieter und Eigentümer Schäden vorbeugen? Welches Verhalten ist im Schadensfall richtig? Ein kleiner Überblick.