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4-Familienhaus | ca. 225 m² Wfl. | großes Grundstück | frei werdend | Essen-Altenessen
Das Mehrfamilienhaus wurde ursprünglich im Jahr 1938 errichtet und verfügt über insgesamt vier Wohneinheiten mit insgesamt rund 225 m² Wohnfläche. Die größte Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und bietet eine Wohnfläche von ca. 94 m². Ergänzt wird diese Ebene durch einen Wintergarten mit einer Fläche von ca. 24 m², der zusätzlichen Wohnkomfort und einen angenehmen Blick in den Garten ermöglicht. Im Obergeschoss befinden sich zwei weitere Wohneinheiten mit je 2,5 Raum und jeweils ca. 43 m² Wohnfläche. Die Dachgeschosswohnung wurde im Jahr 1980 um ein Badezimmer ergänzt und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 45 m² sowie einen zusätzlichen Raum als Nutzfläche, der von der Wohnung aus zugänglich ist. Das Haus steht auf einem großzügigen Grundstück mit etwa 492 m² Fläche. Im Jahr 2018 wurde ein Carport mit einer Fläche von rund 43 m² errichtet. Die Immobilie wird bislang vollständig eigengenutzt und nach dem Verkauf komplett freigezogen. Dadurch bietet sich für Käufer maximale Flexibilität sowohl für eine vollständige Vermietung als auch für eine teilweise/vollständige Eigennutzung. In den vergangenen rund 15 Jahren wurden zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die zum guten Gesamtzustand des Hauses beitragen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören unter anderem: Außendämmung der Fassade Erneuerung der Fenster Elektrische Rollläden im Erdgeschoss Erneuerung der Elektro-/Wasserleitungen Modernisierung der Bäder Neue Haustür und Vordach (2018) Errichtung eines Wintergartens mit ca. 24 m² Fläche und elektrischer Markise (2018) Bau eines großzügigen Carports mit ca. 43 m² Fläche (2018) Klimaanlage in der Erdgeschosswohnung Die Beheizung erfolgt über eine moderne Fernwärmeversorgung.
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Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.
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Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen
Wie der der Energiedienstleister Ista mitteilt, muss für das Jahr 2023 fast jeder Zweite (46 Prozent) nachzahlen, weil die tatsächlichen Heizkosten für das Jahr 2023 höher ausfielen als die dafür geleisteten Vorauszahlungen, während 43 Prozent eine Rückzahlung erhalten. Allerdings haben laut Umfrage 47 Prozent der Mieter bisher noch gar keine Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten. Die Zahlen entnimmt Ista einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov.
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Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.