Aktuelles

Immo-News

3,5-Raum-Erdgeschosswohnung mit Balkon in Essen-Karnap

Die Wohnung überzeugt durch ihre ruhige Lage und den durchdachten Grundriss. Sie befindet sich im Erdgeschoss eines gepflegten 6-Familienhauses und bietet auf ca. 63 m² ein angenehmes Wohnambiente für 1 bis 2 Personen. Der helle und großzügig geschnittene Wohnbereich bildet das Herzstück der Wohnung. Von hier aus gelangen Sie direkt auf den Balkon, der zum Entspannen einlädt. Neben dem Schlafzimmer steht ein weiteres Zimmer zur Verfügung, das sich ideal als Arbeits- oder Gästezimmer nutzen lässt. Die Küche bietet ausreichend Platz zur Gestaltung einer individuellen Einbauküche. Das Tageslichtbad präsentiert sich hell und freundlich und ist mit Badewanne, Waschbecken, WC sowie einem Anschluss für die Waschmaschine ausgestattet. Wohnzimmer und Diele sind mit Laminatboden versehen. Küche und Bad verfügen über pflegeleichte Fliesen. Im Schlaf- sowie im Arbeits-/Gästezimmer wurde der bisherige Teppichboden entfernt. Die Verlegung eines neuen Bodenbelags erfolgt durch den zukünftigen Mieter nach eigenem Geschmack. Beheizt wird die Wohnung über eine Gaszentralheizung. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über Durchlauferhitzer. Ein eigener Kellerraum gehört selbstverständlich zur Wohnung. Zusätzlich steht ein gemeinschaftlicher Trockenraum im Kellergeschoss zur Verfügung. Unser Fazit: Eine gepflegte und gut aufgeteilte Wohnung in angenehmer Hausgemeinschaft – ideal für ruhige Mieter mittleren Alters, die ein gemütliches Zuhause suchen.

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    Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz

    Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).

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    Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen

    Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren sollten.

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    Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen

    Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,7 Prozent oder 1.000 Baugenehmigungen mehr als im August 2024. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 5,2 Prozent oder 800 auf 15.800. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,0 Prozent oder 300 auf 3.500.