Aktuelles

Moderater Preisanstieg: Wohnimmobilien 0,8 Prozent teurer
Der deutsche Immobilienmarkt war auch im 2. Quartal 2025 von moderaten Preissteigerungen geprägt, berichtet das Immobilienportal immowelt. Die Angebotspreise von Wohnimmobilien im Bestand legten zwischen April und Juni deutschlandweit um durchschnittlich 0,8 Prozent zu und damit etwas langsamer als im 1. Quartal (+1,2 Prozent). Eigentumswohnungen verteuerten sich um 1,1 Prozent auf 3.193 Euro pro Quadratmeter, Einfamilienhäuser um 0,3 Prozent auf 2.780 Euro. Trotz der jüngsten Anstiege befinden sich die aktuellen Angebotspreise von Wohnimmobilien immer noch um durchschnittlich 6,7 Prozent unter dem Allzeithoch vom Juni 2022. Das geht aus der neuen Ausgabe des immowelt Preiskompass für das 2. Quartal 2025 hervor. Darin wurde analysiert, wie sich die Angebotspreise von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in Deutschland und den 15 größten deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern verändert haben.
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Steigende Kosten bei Fernwärme: Wer ist betroffen?
Die Heizkosten werden laut dem aktuellen Heizspiegel 2024 auch in diesem Jahr weiter sinken – mit Ausnahme von Fernwärme, wo ein deutlicher Kostenanstieg erwartet wird. Doch wie viele Wohnungen sind von diesen steigenden Fernwärmekosten betroffen? Eine GeoMap-Analyse hat 1,5 Millionen Wohnungsangebote in den zehn größten deutschen Städten zwischen 2021 und dem dritten Quartal 2024. untersucht.
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Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse
Die Energiebilanz einer Immobilie spielt für immer mehr Käufer eine entscheidende Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage von Immowelt achten 9 von 10 Kaufinteressenten (91 Prozent), die in den nächsten 12 Monaten eine Immobilie erwerben möchten, gezielt auf die Energieeffizienz eines Objekts. In 35 Prozent der geplanten Immobilienkäufe ist eine schlechte Energiebilanz sogar ein K.-o.-Kriterium: Interessenten wollen nur Immobilien besichtigen, die energetisch bereits auf einem guten Niveau sind.
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BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht
Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.