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Immo-News

Mehrfamilienhaus in Essen-Altenessen: 4 Einheiten | ca. 225 m² | frei werdend | großes Grundstück

Dieses gepflegte 4-Familienhaus befindet sich in ruhiger Wohnlage von Altenessen-Nord. Das im Jahr 1938 errichtete Gebäude bietet eine Gesamtwohnfläche von ca. 225 m², verteilt auf vier Wohneinheiten mit insgesamt 11 Zimmern. Das Grundstück umfasst ca. 492 m². Die Wohnung im Erdgeschoss verfügt über ca. 94 m² Wohnfläche. Der von der Küche aus zugängliche Wintergarten mit einer Fläche von ca. 24 m² ergänzt den Wohnkomfort und ermöglicht einen angenehmen Blick und Zugang in den Garten. Im 1. Obergeschoss befinden sich zwei 2,5-Raum-Wohnungen mit jeweils ca. 43 m². Die Dachgeschosswohnung wurde im Jahr 1980 um ein Badezimmer ergänzt und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 45 m² sowie einen zusätzlichen Raum, der als Nutzfläche ausgewiesen und von der Wohnung aus zugänglich ist. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Modernisierungen durchgeführt, die zum guten Gesamtzustand des Hauses beitragen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören unter anderem: • Außendämmung der Fassade • Erneuerung der Fenster • Elektrische Rollläden im Erdgeschoss • Erneuerung der Elektro-/Wasserleitungen • Modernisierung der Bäder • Neue Haustür und Vordach (2018) • Errichtung eines Wintergartens mit ca. 24 m² Fläche und elektrischer Markise (2018) • Bau eines großzügigen Carports mit ca. 43 m² Fläche (2018) • Klimaanlage in der Erdgeschosswohnung Die Beheizung erfolgt über eine moderne Fernwärmeversorgung. Ein besonderer Vorteil: Das Haus wird nach dem Verkauf vollständig freigezogen und bietet damit sowohl Kapitalanlegern als auch Eigennutzern flexible Nutzungsmöglichkeiten.

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    Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz

    Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).

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    Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen

    Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren sollten.

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    Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen

    Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,7 Prozent oder 1.000 Baugenehmigungen mehr als im August 2024. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 5,2 Prozent oder 800 auf 15.800. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,0 Prozent oder 300 auf 3.500.