Aktuelles
Gemütliches Wohnen unter dem Dach modernisiert und zum Wohlfühlen in OB-Buschhausen
Diese charmante 3,5-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit ca. 70 m² Wohnfläche befindet sich in einem gepflegten und ruhigen Sechsfamilienhaus. Die gelungene Raumaufteilung machen sie zu einem idealen Zuhause für alle, die ein ruhiges Wohnumfeld schätzen. Vom zentralen Flur aus erreichen Sie sämtliche Räume. Die Wohnung bietet ein großzügiges Wohnzimmer, ein gemütliches Schlafzimmer sowie ein weiteres Zimmer, das sich ideal als Arbeits- oder Gästezimmer eignet. Ergänzt wird das Raumangebot durch eine separate Küche und ein helles Tageslichtbad. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, Waschbecken, WC sowie einem Anschluss für die Waschmaschine ausgestattet und überzeugt durch seine zeitlose Gestaltung mit hellen Wandfliesen und modernen anthrazitfarbenen Bodenfliesen. Die Wohnung wurde vor rund drei Jahren umfassend modernisiert. In den Wohnräumen sorgt ein pflegeleichter Laminatboden für eine warme Wohnatmosphäre. Flur, Küche und Bad sind mit hellen Bodenfliesen ausgestattet und unterstreichen den gepflegten Gesamteindruck. Beheizt wird die Wohnung über Fernwärme. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Ein eigener, abschließbarer Kellerraum sowie ein gemeinschaftlicher Trockenraum stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung und ergänzen dieses attraktive Wohnungsangebot. Unser Fazit: Eine gepflegte und einladende Dachgeschosswohnung mit durchdachtem Grundriss ideal für ein bis zwei Personen mit eigenem Einkommen, die Wert auf ein ruhiges Wohnumfeld und ein angenehmes Zuhause legen.
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Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz
Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).
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Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren sollten.
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Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen
Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,7 Prozent oder 1.000 Baugenehmigungen mehr als im August 2024. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 5,2 Prozent oder 800 auf 15.800. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,0 Prozent oder 300 auf 3.500.