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Familien(t)raum im Zechenhaus – mit großem Garten und Garage!

Dieses charmante Zechenhaus aus dem Jahr ca. 1905 erzählt Geschichten aus vergangenen Zeiten. Und es wartet nun darauf, neues Leben einziehen zu lassen. Machen Sie es sich auf rd. 72 m² Wohnfläche gemütlich und genießen Sie Ihre freie Zeit im Garten. Insgesamt stehen Ihnen rd. 316 m² Grundstück zur Verfügung. Im Inneren erwarten Sie 4 Zimmer. Vom Flur im Erdgeschoss sind das modernisierte Tageslichtbad mit Dusche und Wanne sowie der Wohn- und Kochbereich zugänglich. Die Küche und das Wohnzimmer sind offen gehalten und versprühen mit dem Dielenboden Wärme und Wohnlichkeit. Auf der ersten Hälfte der oberen Wohnetage befindet sich ein weiteres Zimmer. Das Dachgeschoss bietet gleich zwei zusätzliche Räume. Ideal als Kinder- oder Arbeitszimmer. Und das Beste: Ersparen Sie sich die Renovierungskosten. Der Eigentümer hat bereits in allen Räumen die Wände mit einem hellen Farbanstrich versehen lassen. Praktisch gedacht: Die Gasheizung sorgt für angenehme Wärme in der kalten Jahreszeit. Laminatböden in den oberen Etagen sind pflegeleicht und modern. Hinter dem Haus befindet sich die massiv gebaute Garage – mit praktischem, angebautem Nebenraum. Ein separates WC befindet sich ebenfalls im Außenbereich. Und direkt dahinter beginnt Ihr Garten. Genießen Sie hier das Familienglück im Grünen. Fazit: Ein Haus, das mehr ist als nur vier Wände. Ein Ort, an dem Erinnerungen entstehen. Ein Zuhause für alle, die Altes schätzen und Neues gestalten wollen. Sie möchten die vollständige Adresse erfahren? Sie möchten Ihre eigenen Ideen und Eindrücke zu diesem Haus sammeln? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie ganz einfach: Füllen Sie kurzerhand das Kontaktformular dieses Immobilienportals vollständig aus. Im Anschluss erhalten Sie eine Mail mit weiteren Informationen. Seien Sie neugierig!

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    Wohnungsfotos in Exposé ohne Einwilligung der Mieter

    Sollen die Fotos einer bewohnten Immobilie im Makler-Exposé oder in Online-Portalen gezeigt werden, benötigt der Immobilienmakler hierfür die Zustimmung der Bewohner des Hauses. Schon für die Fertigung der Fotos braucht es die Zustimmung. Denn: Fotos von bewohnten Räumen sind personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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    Zu hohe Nachfrage: Zuschüsse zur Energieberatung sinken

    Die Energieberatungsprogramme werden derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Fördersumme seit dem 07. August deutlich reduziert. Das meldet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

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    BGH: Cousin rechtfertigt keinen Eigenbedarf

    In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Begriff „Familie“ im Rahmen der Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt. Der BGH stellte klar, dass nur sehr enge Familienmitglieder wie Kinder, Eltern oder Geschwister unter den Begriff „Familienangehörige“ fallen.