Aktuelles
Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist
2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.
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Deutsche ziehen im Schnitt mit 20,5 Jahren bei den Eltern aus
Neue Stadt, neue Wohnung, neue Chancen – ein Umzug bedeutet oft ein neues Kapitel im Leben. Das gilt besonders für den Auszug aus dem Elternhaus: In Deutschland ziehen junge Menschen im Schnitt mit 20,5 Jahren von daheim aus. Doch für einige ist die neu gewonnene Freiheit nicht von Dauer – mehr als jeder 6. kehrt später wieder zu den Eltern zurück. Das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag von immowelt zu den Umzugsgewohnheiten der Deutschen. Dabei offenbaren sich zum Teil große Unterschiede zwischen den Generationen und den Geschlechtern.
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Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?
Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte besser zu schützen, sind im Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen und bietet für das Bauen im Bestand einen praxisnahen Leitfaden an.
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Einbruchschutz: Das können Eigentümer und Mieter tun
Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist ein zentrales Anliegen von Immobilieneigentümern und Mietern. Nach Angaben des Immobilienverband Deutschland IVD erleichtert die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Immobilieneigentümern die Umsetzung baulicher Maßnahmen zum Einbruchschutz. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung genügt, um Maßnahmen wie sichere Eingangstüren oder Fenstergitter zu beschließen.