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4-Familienhaus | ca. 225 m² Wfl. | großes Grundstück | frei werdend | Essen-Altenessen
Das Mehrfamilienhaus wurde ursprünglich im Jahr 1938 errichtet und verfügt über insgesamt vier Wohneinheiten mit insgesamt rund 225 m² Wohnfläche. Die größte Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und bietet eine Wohnfläche von ca. 94 m². Ergänzt wird diese Ebene durch einen Wintergarten mit einer Fläche von ca. 24 m², der zusätzlichen Wohnkomfort und einen angenehmen Blick in den Garten ermöglicht. Im Obergeschoss befinden sich zwei weitere Wohneinheiten mit je 2,5 Raum und jeweils ca. 43 m² Wohnfläche. Die Dachgeschosswohnung wurde im Jahr 1980 um ein Badezimmer ergänzt und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 45 m² sowie einen zusätzlichen Raum als Nutzfläche, der von der Wohnung aus zugänglich ist. Das Haus steht auf einem großzügigen Grundstück mit etwa 492 m² Fläche. Im Jahr 2018 wurde ein Carport mit einer Fläche von rund 43 m² errichtet. Die Immobilie wird bislang vollständig eigengenutzt und nach dem Verkauf komplett freigezogen. Dadurch bietet sich für Käufer maximale Flexibilität sowohl für eine vollständige Vermietung als auch für eine teilweise/vollständige Eigennutzung. In den vergangenen rund 15 Jahren wurden zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die zum guten Gesamtzustand des Hauses beitragen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören unter anderem: Außendämmung der Fassade Erneuerung der Fenster Elektrische Rollläden im Erdgeschoss Erneuerung der Elektro-/Wasserleitungen Modernisierung der Bäder Neue Haustür und Vordach (2018) Errichtung eines Wintergartens mit ca. 24 m² Fläche und elektrischer Markise (2018) Bau eines großzügigen Carports mit ca. 43 m² Fläche (2018) Klimaanlage in der Erdgeschosswohnung Die Beheizung erfolgt über eine moderne Fernwärmeversorgung.
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Heizkostenprognose 2025: Trotz sinkender Energiepreise sind steigende Kosten zu erwarten
Für die Heizkostenabrechnung 2025 müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz sinkender Energiepreise auf höhere Kosten einstellen. Grund dafür sind die kälteren Außentemperaturen in der Heizperiode: Im Schnitt war es 2025 kälter als 2024, was zu einer Steigerung des Heizenergieverbrauchs führt. Laut einer aktuellen Prognose des Energiedienstleisters Techem steigen die Gesamtkosten für Heizen im Mittel damit um +8,6 Prozent. Besonders betroffen sind Haushalte mit Fernwärme (+13,2 %) und Gas (+9,7 %).
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Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten
Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).
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BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.