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Immo-News

3,5-Raum-Erdgeschosswohnung mit Balkon in Essen-Karnap

Die Wohnung überzeugt durch ihre ruhige Lage und den durchdachten Grundriss. Sie befindet sich im Erdgeschoss eines gepflegten 6-Familienhauses und bietet auf ca. 63 m² ein angenehmes Wohnambiente für 1 bis 2 Personen. Der helle und großzügig geschnittene Wohnbereich bildet das Herzstück der Wohnung. Von hier aus gelangen Sie direkt auf den Balkon, der zum Entspannen einlädt. Neben dem Schlafzimmer steht ein weiteres Zimmer zur Verfügung, das sich ideal als Arbeits- oder Gästezimmer nutzen lässt. Die Küche bietet ausreichend Platz zur Gestaltung einer individuellen Einbauküche. Das Tageslichtbad präsentiert sich hell und freundlich und ist mit Badewanne, Waschbecken, WC sowie einem Anschluss für die Waschmaschine ausgestattet. Wohnzimmer und Diele sind mit Laminatboden versehen. Küche und Bad verfügen über pflegeleichte Fliesen. Im Schlaf- sowie im Arbeits-/Gästezimmer wurde der bisherige Teppichboden entfernt. Die Verlegung eines neuen Bodenbelags erfolgt durch den zukünftigen Mieter nach eigenem Geschmack. Beheizt wird die Wohnung über eine Gaszentralheizung. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über Durchlauferhitzer. Ein eigener Kellerraum gehört selbstverständlich zur Wohnung. Zusätzlich steht ein gemeinschaftlicher Trockenraum im Kellergeschoss zur Verfügung. Unser Fazit: Eine gepflegte und gut aufgeteilte Wohnung in angenehmer Hausgemeinschaft – ideal für ruhige Mieter mittleren Alters, die ein gemütliches Zuhause suchen.

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    Wohnungsfotos in Exposé ohne Einwilligung der Mieter

    Sollen die Fotos einer bewohnten Immobilie im Makler-Exposé oder in Online-Portalen gezeigt werden, benötigt der Immobilienmakler hierfür die Zustimmung der Bewohner des Hauses. Schon für die Fertigung der Fotos braucht es die Zustimmung. Denn: Fotos von bewohnten Räumen sind personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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    Zu hohe Nachfrage: Zuschüsse zur Energieberatung sinken

    Die Energieberatungsprogramme werden derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Fördersumme seit dem 07. August deutlich reduziert. Das meldet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

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    BGH: Cousin rechtfertigt keinen Eigenbedarf

    In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Begriff „Familie“ im Rahmen der Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt. Der BGH stellte klar, dass nur sehr enge Familienmitglieder wie Kinder, Eltern oder Geschwister unter den Begriff „Familienangehörige“ fallen.