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4-Familienhaus | ca. 225 m² Wfl. | großes Grundstück | frei werdend | Essen-Altenessen
Das Mehrfamilienhaus wurde ursprünglich im Jahr 1938 errichtet und verfügt über insgesamt vier Wohneinheiten mit insgesamt rund 225 m² Wohnfläche. Die größte Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und bietet eine Wohnfläche von ca. 94 m². Ergänzt wird diese Ebene durch einen Wintergarten mit einer Fläche von ca. 24 m², der zusätzlichen Wohnkomfort und einen angenehmen Blick in den Garten ermöglicht. Im Obergeschoss befinden sich zwei weitere Wohneinheiten mit je 2,5 Raum und jeweils ca. 43 m² Wohnfläche. Die Dachgeschosswohnung wurde im Jahr 1980 um ein Badezimmer ergänzt und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 45 m² sowie einen zusätzlichen Raum als Nutzfläche, der von der Wohnung aus zugänglich ist. Das Haus steht auf einem großzügigen Grundstück mit etwa 492 m² Fläche. Im Jahr 2018 wurde ein Carport mit einer Fläche von rund 43 m² errichtet. Die Immobilie wird bislang vollständig eigengenutzt und nach dem Verkauf komplett freigezogen. Dadurch bietet sich für Käufer maximale Flexibilität sowohl für eine vollständige Vermietung als auch für eine teilweise/vollständige Eigennutzung. In den vergangenen rund 15 Jahren wurden zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die zum guten Gesamtzustand des Hauses beitragen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören unter anderem: Außendämmung der Fassade Erneuerung der Fenster Elektrische Rollläden im Erdgeschoss Erneuerung der Elektro-/Wasserleitungen Modernisierung der Bäder Neue Haustür und Vordach (2018) Errichtung eines Wintergartens mit ca. 24 m² Fläche und elektrischer Markise (2018) Bau eines großzügigen Carports mit ca. 43 m² Fläche (2018) Klimaanlage in der Erdgeschosswohnung Die Beheizung erfolgt über eine moderne Fernwärmeversorgung.
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Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zur Veränderung der monatlichen Annuitätenrate (10 Jahre Zinsbindung) beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) zeigt:
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Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz
Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).
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Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren sollten.