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Gemütliches Wohnen unter dem Dach – modernisiert und zum Wohlfühlen in OB-Buschhausen

Diese charmante 3,5-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit ca. 70 m² Wohnfläche befindet sich in einem gepflegten und ruhigen Sechsfamilienhaus. Die gelungene Raumaufteilung machen sie zu einem idealen Zuhause für alle, die ein ruhiges Wohnumfeld schätzen. Vom zentralen Flur aus erreichen Sie sämtliche Räume. Die Wohnung bietet ein großzügiges Wohnzimmer, ein gemütliches Schlafzimmer sowie ein weiteres Zimmer, das sich ideal als Arbeits- oder Gästezimmer eignet. Ergänzt wird das Raumangebot durch eine separate Küche und ein helles Tageslichtbad. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, Waschbecken, WC sowie einem Anschluss für die Waschmaschine ausgestattet und überzeugt durch seine zeitlose Gestaltung mit hellen Wandfliesen und modernen anthrazitfarbenen Bodenfliesen. Die Wohnung wurde vor rund drei Jahren umfassend modernisiert. In den Wohnräumen sorgt ein pflegeleichter Laminatboden für eine warme Wohnatmosphäre. Flur, Küche und Bad sind mit hellen Bodenfliesen ausgestattet und unterstreichen den gepflegten Gesamteindruck. Beheizt wird die Wohnung über Fernwärme. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Ein eigener, abschließbarer Kellerraum sowie ein gemeinschaftlicher Trockenraum stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung und ergänzen dieses attraktive Wohnungsangebot. Unser Fazit: Eine gepflegte und einladende Dachgeschosswohnung mit durchdachtem Grundriss – ideal für ein bis zwei Personen mit eigenem Einkommen, die Wert auf ein ruhiges Wohnumfeld und ein angenehmes Zuhause legen.

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    Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

    Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

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    BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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    Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt

    Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.