Aktuelles
Von Fernwärmeausbau bis E-Mobilität: Welche Vorhaben die Politik in 2026 angehen sollte
Was hat sich seit der Wahl des neuen Bundestags im Februar 2025 für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geändert? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte die Parteien damals mit Wahlprüfsteinen auf wichtige Vorhaben aufmerksam gemacht. Viele der geplanten Maßnahmen, die die Situation für Wohnungseigentümer verbessern könnten, sind jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt worden. Wohnen im Eigentum zeigt auf, welche Themen im neuen Jahr noch besonders im Fokus stehen sollten.
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Heizungsmarkt im Rückwärtsgang – Wärmepumpe legt jedoch zu
Die deutsche Heizungsindustrie verzeichnet auch im ersten Halbjahr 2025 einen deutlichen Rückgang der Verkaufszahlen. Nach dem massiven Absatzeinbruch um 46 Prozent im Jahr 2024 sank der Absatz in den ersten sechs Monaten dieses Jahres nochmals um 22 % auf nur noch 296.500 Geräte. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, droht der Branche das schlechteste Jahresergebnis der vergangenen 15 Jahre.
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Wohnungskauf als Kapitalanlage: 5 Tipps für Anleger
Aufgrund mangelnder Alternativen an den Kapitalmärkten und um ihr Vermögen vor einer möglichen Inflation zu schützen, beschäftigen sich viele Menschen mit dem Kauf einer Wohnung zur Kapitalanlage. Damit die Investition zum erhofften Erfolg wird, gilt es jedoch, einige Fehlerquellen zu umschiffen. Denn nicht jede Wohnung ist zur Kapitalanlage geeignet. Zentraler Erfolgsfaktor ist die Vermietbarkeit der Wohnung. „Lage, Zuschnitt und Ausstattung müssen den Anforderungen möglichst vieler potenzieller Mieter entsprechen, sonst steht die jeweilige Wohnung womöglich über einen längeren Zeitraum hinweg leer“, erklärt Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland IVD West. „Zudem muss die Finanzierung stimmen. Sind die Raten auch bezahlbar, wenn die Wohnung für eine neue Vermietung vorbereitet wird und doch einmal vorübergehend leer steht?“
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Bauturbo: Durchbruch für selbstgenutztes Wohneigentum
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum begrüßt die Nachbesserung beim § 246e BauGB als „Durchbruch für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen“ und spricht sich für eine Zustimmungsfiktion aus.