Aktuelles
Frohes neues Jahr
Zu Neujahr
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Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden
Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.
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Fröhliche Weihnachten
Christbaum Wie schön geschmückt der festliche Raum! Die Lichter funkeln am Weihnachtsbaum! O fröhliche Zeit! O seliger Traum!