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Gemütliches Wohnen unter dem Dach – modernisiert und zum Wohlfühlen in OB-Buschhausen

Diese charmante 3,5-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit ca. 70 m² Wohnfläche befindet sich in einem gepflegten und ruhigen Sechsfamilienhaus. Die gelungene Raumaufteilung machen sie zu einem idealen Zuhause für alle, die ein ruhiges Wohnumfeld schätzen. Vom zentralen Flur aus erreichen Sie sämtliche Räume. Die Wohnung bietet ein großzügiges Wohnzimmer, ein gemütliches Schlafzimmer sowie ein weiteres Zimmer, das sich ideal als Arbeits- oder Gästezimmer eignet. Ergänzt wird das Raumangebot durch eine separate Küche und ein helles Tageslichtbad. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, Waschbecken, WC sowie einem Anschluss für die Waschmaschine ausgestattet und überzeugt durch seine zeitlose Gestaltung mit hellen Wandfliesen und modernen anthrazitfarbenen Bodenfliesen. Die Wohnung wurde vor rund drei Jahren umfassend modernisiert. In den Wohnräumen sorgt ein pflegeleichter Laminatboden für eine warme Wohnatmosphäre. Flur, Küche und Bad sind mit hellen Bodenfliesen ausgestattet und unterstreichen den gepflegten Gesamteindruck. Beheizt wird die Wohnung über Fernwärme. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Ein eigener, abschließbarer Kellerraum sowie ein gemeinschaftlicher Trockenraum stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung und ergänzen dieses attraktive Wohnungsangebot. Unser Fazit: Eine gepflegte und einladende Dachgeschosswohnung mit durchdachtem Grundriss – ideal für ein bis zwei Personen im mittleren Alter und mit eigenem Einkommen, die Wert auf ein ruhiges Wohnumfeld und ein angenehmes Zuhause legen. Hinweis: Die Bilder mit Möblierung dienen als Einrichtungsbeispiel und wurden virtuell generiert.

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    BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

    Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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    Nach Ampel-Aus: Fördermittel jetzt sichern

    Nach dem Aus der Ampel sollen Anfang 2025 Neuwahlen folgen. Da der Bundeshauhalt für das Jahr 2025 nicht mehr beschlossen werden konnte, gibt es nun eine vorläufige Haushaltsführung. In dieser Zeit können keine neuen Bewilligungen für Fördermittel erteilt werden. Deshalb rät der Eigentümerverband Haus & Grund dazu, frühzeitig Anträge zu stellen.

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    Elementarschadenpflichtversicherung: Knapp zwei Drittel sind dafür

    Bereits seit vielen Jahren ist die verpflichtende Elementarschadenversicherung für Eigentümer im Gespräch. Insbesondere nach größeren Schadensereignissen wird die Debatte nochmals verschärft. Aktuell fordert der Bundesrat die Einführung einer Versicherungspflicht, der Bund lehnt die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs bislang ab.