Aktuelles
Wohnen in ruhiger Atmosphäre: Helle 2,5-Raum-Wohnung mit Loggia
Willkommen im Hochparterre eines gepflegten Mehrfamilienhauses, wo Ruhe und Komfort auf Sie warten. Diese helle 2,5-Raum-Wohnung erstreckt sich über ca. 52 m² und lädt zum Wohlfühlen ein. Die Räume strahlen Helligkeit und Freundlichkeit aus, dank der weißen Raufaser und des Laminatbodens. In Küche und Bad erwarten Sie helle Fliesen. Ihr Lebensmittelpunkt wird das großzügige Wohnzimmer sein, das genügend Raum für Ihre Einrichtung und einen gemütlichen Essbereich bietet. Entspannung finden Sie auch auf der zugänglichen Loggia, ideal für Ihren Feierabend. Das Schlafzimmer bietet ausreichend Platz für Ihre Möbel und Kleidung. Die Küche verfügt über Platz für eine Küchenzeile sowie einen kleinen Essbereich. Das Bad ist mit Badewanne, WC und Waschbecken ausgestattet. Zusätzlichen Stauraum bietet der praktische Abstellraum im Flur. Beheizt wird die Wohnung wird über eine Gaszentralheizung, während ein Durchlauferhitzer für warmes Wasser sorgt. Ideal für Singles oder Paare, bietet diese Wohnung ein gemütliches Zuhause.
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Solarpaket: Erleichterungen bei Balkonkraftwerke und Mieterstrom
Der Bundestag hat am 26.4.2024 das sogenannte Solarpaket I verabschiedet. Das Solarpaket I soll es Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer machen, Photovoltaik (PV-Photovoltaik)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.
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Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hat eine Kurzumfrage durchgeführt, um Erkenntnisse über mögliche Mehrkosten bei der Durchführung hybrider Wohnungseigentümerversammlungen gegenüber Präsenzversammlungen zu gewinnen. Hintergrund ist ein geplanter Gesetzentwurf, nach dem reine Online-Eigentümerversammlungen einfacher beschlossen werden können.
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Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter
Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.