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Immo-News

Auf ins neue Zuhause nach Borbeck

Ihr neues Zuhause mit 3,5 Raum und ca. 74 m² befindet sich auf der 2. Etage eines ruhigen und gepflegten Mehrfamilienhauses. Vor wenigen Jahren wurde die Wohnung komplett modernisiert. Die Elektroleitungen wurden erneuert; in den Wohnräumen liegt ansprechendes, helles Laminat; in Flur und Küche sind helle Bodenfliesen verlegt; die neu gestrichenen Naturholztüren bieten einen guten Kontrast zu den weißen Bodenfliesen. Das moderne Tageslichtbad ist mit anthrazit-farbenen Bodenfliesen und weißen Wandfliesen ausgestattet. Ein Waschmaschinenanschluss im Bad sorgt für zusätzlichen Komfort. Beim Betreten der Wohnung werden Sie gleich feststellen, dass der Zuschnitt ideal ist. Über den Flur erhalten Sie Zugang zu allen Räumen. Auf der linken Seite befindet sich die Küche. Zusätzlich zu einer Küchenzeile finden hier ein kleiner Tisch und Stühle Platz, so dass Sie bei Ihrem Morgenkaffee den Blick ins Grüne genießen können. Im Anschluss an die Küche befindet sich das Badezimmer mit Fenster und Badewanne. Praktisch integriert zwischen Küche und Badezimmer ist ein Abstellraum, der Ihnen zusätzlichen Stauraum bietet. Neben dem Badezimmer befindet sich das Schlafzimmer. Auf der rechten Seite gelangen Sie in das helle, großzügige Wohnzimmer mit Zugang zur Loggia. Ein weiteres Zimmer, ideal als Arbeitszimmer nutzbar, befindet sich neben dem Wohnzimmer. Für wohlige Wärme sorgt eine Gaszentralheizung. Warmes Wasser in Küche und Bad erhalten Sie über Durchlauferhitzer. Die Wohnung ist ideal geeignet für 2 bis max. 3 Personen und bietet Ihnen ein modernes und komfortables Zuhause.

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    Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

    Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hat eine Kurzumfrage durchgeführt, um Erkenntnisse über mögliche Mehrkosten bei der Durchführung hybrider Wohnungseigentümerversammlungen gegenüber Präsenzversammlungen zu gewinnen. Hintergrund ist ein geplanter Gesetzentwurf, nach dem reine Online-Eigentümerversammlungen einfacher beschlossen werden können.

  • News

    Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

    Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

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    Ampel einigt sich bei Mietpreisbremse

    Die Koalitionsparteien haben bei der Mietpreisbremse eine Einigung erzielt. Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte einen Gesetzesentwurf an, in dem die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert wird. Die Im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse wäre sonst Ende nächsten Jahres ausgelaufen.